Krankenversicherung in der Schweiz für Neuzuzüger: Die 3-Monats-Frist und wie Sie richtig wählen (2026)
Wenn Sie gerade in die Schweiz gezogen sind, müssen Sie innert 3 Monaten nach der Anmeldung in Ihrer Gemeinde die obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschliessen. Deckung – und die Prämien, die Sie schulden – gelten rückwirkend ab Ihrem Ankunftsdatum, und weil die Grundversicherung bei jeder Krankenkasse gesetzlich identisch ist, ist die einzige echte Entscheidung: Preis, Franchise und Versicherungsmodell.
Hier ist alles, was wirklich zählt – in der Reihenfolge, in der es zählt.
Prämien 2026 für Ihre Postleitzahl vergleichen →Die 3-Monats-Regel erklärt
Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch – es gibt kein Opt-out, kein Warten auf die Bewilligung und keine Familienpolice (jede erwachsene Person und jedes Kind wird einzeln versichert).
Ihre 3-Monats-Uhr beginnt am Tag Ihrer Anmeldung bei der lokalen Einwohnerkontrolle (Anmeldung), die Sie innert 14 Tagen nach der Ankunft vornehmen müssen. Daraus ergeben sich drei Dinge, die fast jeden Neuzuzüger überraschen:
- Die Deckung ist rückwirkend. Ob Sie sich in Woche 1 oder Woche 11 anmelden, Ihre Versicherung deckt Sie ab Ihrem Ankunftsdatum. Jede Arzt- oder Spitalrechnung aus Ihren ersten Wochen ist gedeckt.
- Auch die Prämien sind rückwirkend. Ihre erste Rechnung umfasst jeden Monat zurück bis zu Ihrem Ankunftsdatum. Kommen Sie im Januar an und melden sich im März an, erwarten Sie eine Rechnung über drei Monate aufs Mal. Planen Sie das ein – es ist kein Fehler.
- Die Frist zu verpassen ist teuer. Melden Sie sich ohne triftigen Grund zu spät an, gilt die Deckung nicht mehr rückwirkend, Ihr Kanton kann Ihnen eine Krankenkasse zuweisen, und ein Prämienzuschlag kommt obendrauf.
Die 3 Monate sind also keine Schonfrist, um zu entscheiden, ob Sie sich versichern. Sie sind Zeit, um zu entscheiden, wo – und diese Entscheidung ist bares Geld wert.
Warum jede Krankenkasse Ihnen exakt dieselbe Deckung bietet
Das ist das Wichtigste, was Sie über das Schweizer System verstehen müssen: Die Leistungen der Grundversicherung sind im Bundesgesetz (KVG) definiert. Jede Krankenkasse deckt genau dieselben Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Keine Kasse darf Sie für die Grundversicherung ablehnen, Wartefristen verhängen oder Gesundheitsfragen stellen.
Die Konsequenz: Für die Grundversicherung mehr zu zahlen bringt Ihnen nichts. Dieselbe Person, in derselben Ortschaft, mit derselben Franchise kann je nach Wahl der Krankenkasse dramatisch unterschiedliche Prämien zahlen. Vergleichen ist kein optionales Herumschauen – es ist das ganze Spiel.
Was es 2026 kostet
Für 2026 beträgt die Schweizer Durchschnittsprämie CHF 393.30 pro Monat über alle Versicherten; der durchschnittliche Erwachsene zahlt rund CHF 465.30 pro Monat, junge Erwachsene (19–25) rund CHF 326.30 und Kinder rund CHF 122.50. Die Prämien stiegen gegenüber 2025 um durchschnittlich rund 4,4 %.
Ihre tatsächliche Prämie hängt von vier Dingen ab:
- Wo Sie wohnen – die Prämien werden pro Kanton und Prämienregion festgelegt. Kantone wie Genf, Tessin und Basel-Stadt sind am teuersten; zentralschweizerische Kantone wie Zug sind am günstigsten.
- Ihre Altersgruppe – Kind, junger Erwachsener oder Erwachsener. Werden Sie 19 oder 26? So verändern die Altersgruppen Ihre Prämie.
- Ihre Franchise – siehe unten.
- Ihr Versicherungsmodell – siehe unten.
Nicht die «Qualität» der Krankenkasse: Denken Sie daran, die Deckung ist identisch.
Sehen, was Sie in Ihrem Kanton zahlen würden →Die zwei Hebel, die Ihre Prämie senken
1. Franchise (Jahresfranchise)
Erwachsene wählen eine Franchise zwischen CHF 300 und CHF 2'500 pro Jahr – der Betrag, den Sie selbst zahlen, bevor die Versicherung zahlt. Eine höhere Franchise bedeutet eine tiefere Monatsprämie. Faustregel: Wenn Sie gesund sind und selten zum Arzt gehen, gewinnt meist die Franchise CHF 2'500; erwarten Sie regelmässige Behandlungen, ist CHF 300 meist sicherer. (Über der Franchise zahlen Sie zusätzlich 10 % der Kosten, begrenzt auf CHF 700 pro Jahr für Erwachsene.)
2. Versicherungsmodell
- Standard: freie Arztwahl. Am teuersten.
- Hausarzt: Sie verpflichten sich, zuerst einen festgelegten Hausarzt aufzusuchen.
- HMO: Sie nutzen zuerst eine bestimmte Gruppenpraxis.
- Telmed: Sie rufen vor einem Arztbesuch eine medizinische Hotline an.
Die eingeschränkten Modelle kosten in der Regel 10–25 % weniger als das Standardmodell – bei identischer, gesetzlich definierter Deckung. Für die meisten Neuzuzüger, die ohnehin noch keinen Schweizer Hausarzt haben, ist ein Telmed- oder HMO-Modell die einfachste verfügbare Ersparnis.
Eine weitere Ersparnis speziell für Neuzuzüger: Unfalldeckung
Wenn Sie 8 oder mehr Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie über Ihren Arbeitgeber bereits gegen Unfall versichert (UVG). Sie können die Unfalldeckung aus Ihrer Krankenversicherung ausschliessen und eine tiefere Prämie zahlen. Teilen Sie es der Krankenkasse beim Abschluss mit – das ist eine der am häufigsten verpassten Ersparnisse für Neuankömmlinge.
Schritt für Schritt: Ihre ersten 90 Tage
- Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde an (innert 14 Tagen nach der Ankunft). Ihre 3-Monats-Uhr für die Versicherung beginnt jetzt.
- Vergleichen Sie die Prämien für Ihre Postleitzahl. Nutzen Sie ein Vergleichstool – der Bund betreibt auch den offiziellen Rechner unter priminfo.admin.ch. Überall dieselbe Deckung; vergleichen Sie nach Preis, Franchise und Modell.
- Wählen Sie Ihre Franchise und Ihr Modell basierend darauf, wie oft Sie voraussichtlich Behandlung brauchen.
- Beantragen Sie die Aufnahme bei Ihrer gewählten Krankenkasse. Sie muss Sie aufnehmen. Verlangen Sie die Deckung ab Ihrem Ankunftsdatum und schliessen Sie die Unfalldeckung aus, wenn Ihr Job sie abdeckt.
- Planen Sie die rückwirkende erste Rechnung ein zurück bis zu Ihrem Ankunftsdatum.
- Prüfen Sie die Prämienverbilligung. Ist Ihr Einkommen bescheiden, subventioniert Ihr Kanton möglicherweise Ihre Prämie (Prämienverbilligung) – beantragen Sie sie beim Kanton, nicht bei der Krankenkasse.
Bereits versichert, aber zu viel bezahlt?
Sie sind nicht gebunden. Jedes Jahr können Sie die Grundversicherung auf den 1. Januar wechseln – Ihre Kündigung muss bis 30. November bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eintreffen. Die Deckung bleibt identisch; nur der Preis ändert sich. Wenn Sie sich in Ihren ersten Wochen in Eile angemeldet haben (das tun die meisten Neuzuzüger), lohnt sich ein Vergleich ein Jahr später fast immer.
FAQ
Brauche ich wirklich eine Schweizer Krankenversicherung, wenn ich schon eine aus meinem Heimatland habe?
In fast allen Fällen ja. Wer in der Schweiz wohnhaft ist, muss innert 3 Monaten die Schweizer Grundversicherung abschliessen. Es gibt enge Ausnahmen (z. B. bestimmte Studierende mit gleichwertiger Deckung, gewisse Grenzgänger und entsandte Arbeitnehmende, Diplomaten), die beantragt werden müssen – sie gelten nicht automatisch.
Wann genau beginnt die 3-Monats-Frist?
Am Tag, an dem Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde anmelden, nicht am Tag, an dem Ihre Bewilligung ausgestellt oder genehmigt wird.
Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist verpasse?
Die Deckung beginnt dann erst ab dem Anmeldedatum statt rückwirkend, und ohne triftigen Grund zahlen Sie einen Prämienzuschlag. Ihr Kanton kann Sie zudem einer Krankenkasse zuweisen.
Kann eine Krankenkasse mich ablehnen oder mehr verlangen wegen meiner Gesundheit?
Nein. Für die Grundversicherung muss jede Krankenkasse jede antragstellende Person aufnehmen – ohne Gesundheitsfragen, Ausschlüsse oder Wartefristen. (Die freiwillige Zusatzversicherung ist anders – dort können Krankenkassen ablehnen oder Vorbehalte machen.)
Ist eine günstigere Grundversicherung schlechter?
Nein. Die Leistungen der Grundversicherung sind bundesgesetzlich festgelegt und bei jeder Krankenkasse identisch. Preisunterschiede spiegeln die Kostenstruktur der Kasse wider, nicht Ihre Deckung.
Wie viel kostet die Krankenversicherung in der Schweiz 2026?
Die durchschnittliche Erwachsenenprämie liegt 2026 bei rund CHF 465 pro Monat, doch Ihre tatsächliche Prämie variiert stark nach Kanton, Alter, Franchise und Modell – ein Vergleich für Ihre genaue Postleitzahl kann weit über CHF 1'000 pro Jahr sparen.
Sind mein Ehepartner und meine Kinder über meine Police mitversichert?
Nein. In der Schweiz gibt es keine Familiendeckung – jede Person, auch Neugeborene, braucht eine eigene Police. Neugeborene müssen innert 3 Monaten nach der Geburt versichert werden (Deckung rückwirkend ab Geburt).
Diese Seite vergleicht öffentlich verfügbare Informationen zur obligatorischen Schweizer Krankenversicherung und dient nur zu Informationszwecken. Sie stellt keine Versicherungs-, Finanz-, Rechts- oder medizinische Beratung dar. Die Prämienangaben basieren auf offiziellen BAG-Daten für 2026 und ändern sich jährlich – prüfen Sie immer Ihre individuelle Prämie, bevor Sie eine Police unterzeichnen.